Reiterpass, Reitabzeichen, Turnierlizenz: Was brauche ich?
Kaum ein Thema sorgt am Stall für so viel Halbwissen wie die Frage nach den Qualifikationen. Der eine sagt, ohne Reitabzeichen darf man gar nicht aufs Turnier, der andere ist letztes Wochenende ohne alles bei einem Reiterwettbewerb gestartet. Beide haben recht – sie reden nur von zwei verschiedenen Regelwerken. Dieser Überblick sortiert die Nachweise vom Pferdeführerschein bis zur Jahresturnierlizenz und sagt, welchen Sie für welches Ziel tatsächlich brauchen. Stand: APO 2026, in Kraft seit dem 1. Januar 2026.
Vorab: Den „Reiterpass" gibt es in Deutschland offiziell nicht
Der Begriff hält sich hartnäckig, ist aber keine offizielle Bezeichnung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Gemeint ist in aller Regel eines von zwei Dingen: entweder der Pferdeführerschein Reiten, der seit 2020 den früheren Reitpass ersetzt hat, oder ganz allgemein „irgendein Nachweis, dass ich reiten kann". Wer im Reitverein nach dem Reiterpass fragt, bekommt deshalb je nach Gesprächspartner eine andere Antwort.
Österreich und die Schweiz haben eigene Verbandsstrukturen mit abweichenden Bezeichnungen und Prüfungswegen. Alles Folgende bezieht sich auf das deutsche System der FN.
Der Einstieg: Pferdeführerschein Umgang
Der Pferdeführerschein Umgang ist seit dem 1. Januar 2020 der Nachfolger des Basispass Pferdekunde. Er dreht sich ausschließlich um den Boden: Pferdeverhalten, Haltung, Fütterung, Pflege, Führen, Sicherheit im Stallalltag. Reiten ist ausdrücklich nicht Prüfungsgegenstand.
Zwei Dinge, die regelmäßig missverstanden werden:
- Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht nötig. Der Pferdeführerschein Umgang steht jedem offen, auch Pferdebesitzern ohne jede Turnierambition und Eltern, die einfach wissen wollen, was sie am Putzplatz tun.
- Wer den Basispass Pferdekunde bereits hat, braucht ihn nicht nachzuholen – er wird anerkannt. Ebenso entsprechen die Reitabzeichen 6 und 7 dem Pferdeführerschein Umgang. Die Anerkennung läuft über den zuständigen Landespferdesportverband.
Praktisch relevant wird er als Zulassungsvoraussetzung: Ohne Pferdeführerschein Umgang – oder ersatzweise RA 6 und RA 7 – geht es beim Reitabzeichen 5 nicht weiter. Viele Betriebe bieten deshalb Kombilehrgänge an, bei denen beide Prüfungen in derselben Woche abgelegt werden.
Pferdeführerschein Reiten: der Nachweis für Geländereiter
Der Pferdeführerschein Reiten ist das, was früher der Reitpass war. Er gilt als Kompetenznachweis für sicheres Reiten und vor allem für sicheres Ausreiten – Verhaltensregeln im Gelände, Straßenverkehr, Erste Hilfe, Umgang mit Natur und Umwelt gehören dazu.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 10 Jahre
- Pferdeführerschein Umgang (bzw. anerkannter Basispass Pferdekunde)
- Grundfertigkeiten: Das Pferd muss in allen drei Grundgangarten vorgestellt werden können
Für den Lehrgang empfiehlt die FN 30 Lehreinheiten. Die Prüfung läuft an einem Tag über vier Stationen – unter anderem Vorbereiten des Pferdes mit Erläuterung der Ausrüstung, Sitz und Hilfengebung in allen Grundgangarten, Bahnregeln und Abteilungsreiten.
Wer den Pferdeführerschein Reiten braucht: Reiter, die viel im Gelände unterwegs sind, in Reitbeteiligungen oder Pensionsställen einen Nachweis vorlegen sollen, oder deren Betrieb ihn für den selbstständigen Ausritt voraussetzt. Für den Turniersport ist er dagegen ohne Belang. Das ist der häufigste Denkfehler bei diesem Thema.
Die Reitabzeichen: RA 10 bis RA 1
Die Reitabzeichen sind absteigend nummeriert – RA 10 ist das erste, RA 1 das höchste. Grob lassen sie sich in drei Gruppen einteilen:
RA 10 bis RA 6 – die Motivationsstufen
Der Einstieg, überwiegend von Kindern und Jugendlichen in der Reitschule abgelegt. Sie dokumentieren Fortschritt, schaffen Struktur im Unterricht und sind für nichts anderes Voraussetzung – außer, dass RA 6 und RA 7 zusammen den Pferdeführerschein Umgang ersetzen können. Mit der APO 2026 wurden hier die Anforderungen an Lehrgangsleiter erweitert und Reflexionsgespräche stärker in die Bewertung eingebunden.
RA 5 und RA 4 – seit 2026 die Turniersportabzeichen
Das ist die wichtigste Neuerung der APO 2026 und der Punkt, an dem viele Informationen im Netz inzwischen veraltet sind: Das RA 5 heißt jetzt Turniersportabzeichen Klasse A, das RA 4 heißt Turniersportabzeichen Klasse L. Die Umbenennung soll auf einen Blick zeigen, welches Abzeichen zu welcher Prüfungsklasse gehört. Inhaltlich bleibt die Systematik.
Wichtig für alle, die schon geprüft sind: Bereits abgelegte Abzeichen behalten ihre volle Gültigkeit, egal unter welcher Bezeichnung sie erworben wurden. Es muss niemand nachprüfen lassen.
Voraussetzung für das RA 5 beziehungsweise Turniersportabzeichen Klasse A ist der Pferdeführerschein Umgang – oder alternativ der Besitz von RA 6 und RA 7. Es kann auch disziplinspezifisch abgelegt werden, also rein dressur- oder springorientiert; dafür gilt allerdings ein Mindestalter von 18 Jahren.
RA 3 bis RA 1 – die Aufbaustufen
Diese Abzeichen sind keine Pflicht. Sie sind der alternative Weg in die höheren Leistungsklassen für alle, die nicht über Turniererfolge dorthin kommen. Das RA 3 schiebt sich dabei als Zwischenschritt ein: in der Dressur zwischen Dressurreiter-A (RA 4) und Dressurreiter-L auf Kandare (RA 2) liegt eine Dressurreiter-L auf Trense, im Springen zwischen Klasse A* (RA 4) und L (RA 2) die Klasse A**. Die Abzeichen RA 4 bis RA 1 können alle disziplinspezifisch abgelegt werden.
Der entscheidende Unterschied: WBO oder LPO
Bevor es um Lizenzen geht, muss dieser Punkt sitzen. In Deutschland gibt es zwei Regelwerke für Veranstaltungen, und sie stellen völlig unterschiedliche Anforderungen.
Wettbewerbe nach WBO
Die Wettbewerbsordnung regelt den Breitensport: Reiterwettbewerbe, Führzügelklassen, Geschicklichkeitswettbewerbe, Caprilli-Prüfungen und vieles mehr. Hier ist grundsätzlich jede Leistungsklasse zugelassen, auch Leistungsklasse 0 – also Teilnehmer ganz ohne Lizenz. Das Pferd muss nicht als Turnierpferd eingetragen sein. Maßgeblich ist immer der Ausschreibungstext des jeweiligen Wettbewerbs, und einzelne Landesverbände haben zusätzliche Vorschriften.
Kurz: Für den ersten Wettbewerbsstart brauchen Sie weder Reitabzeichen noch Lizenz.
Leistungsprüfungen nach LPO
Die Leistungsprüfungsordnung regelt den klassischen Turniersport in den Klassen E bis S. Hier gilt: ohne Lizenz kein Start. Zusätzlich muss das Pferd als Turnierpferd eingetragen sein.
Schnupperlizenz und Jahresturnierlizenz
Die Lizenz ist die rechtliche Verbindung zwischen Sportler und Verband. Sie dokumentiert Qualifikationen und Erfolge und legt fest, in welchen Prüfungen gestartet werden darf. Welche Leistungsklasse eine Prüfung verlangt, steht in der Turnierausschreibung.
Die Schnupperlizenz (Leistungsklasse 7)
Der günstigste Einstieg in den LPO-Sport. Sie berechtigt ausschließlich zum Start in der Klasse E. Voraussetzung ist die Stammmitgliedschaft in einem Reitverein – ein Reitabzeichen wird nicht verlangt. Die FN stellt sie im ersten Jahr kostenlos aus, danach ist die Fortschreibung kostenpflichtig möglich. Wer schon einmal eine Jahresturnierlizenz besessen hat, kann keine Schnupperlizenz mehr beantragen.
Die Jahresturnierlizenz
Ab der Klasse A führt kein Weg an ihr vorbei. Beim Erstantrag werden Sie in Leistungsklasse 6 eingestuft – getrennt nach Disziplin, also D6 für Dressur, S6 für Springen, V6 für Vielseitigkeit und F6 für Fahren.
| Leistungsklasse | Voraussetzung | Startberechtigung |
|---|---|---|
| 0 (ohne Lizenz) | — | nur Wettbewerbe nach WBO |
| 7 (Schnupperlizenz) | Vereinsmitgliedschaft | Leistungsprüfungen Klasse E |
| 6 | RA 5 / Turniersportabzeichen Klasse A | Klasse E und A |
| 5 | RA 4 / Turniersportabzeichen Klasse L | Klasse A und L (Fahren: A und M) |
| 4 und 3 | Reitabzeichen (RA 3) oder Turniererfolge | je nach Ausschreibung |
| 2 und 1 | ausschließlich über Turniererfolge | bis Klasse S |
Für den Erstantrag brauchen Sie die Stammmitgliedschaft in einem Verein, der einem FN-Landesverband angeschlossen ist, den vom Verein abgestempelten Antrag auf Erstausstellung und eine Kopie der Abzeichenurkunde. Danach läuft alles online: Die Lizenz wird jährlich fortgeschrieben, die FN erinnert per E-Mail, Verlängerung und Höher- oder Rückstufung laufen über Nennung Online.
Zwei Details aus der Praxis: Eine Rückstufung ist nur in die Leistungsklasse 6 und nur zum Saisonbeginn möglich. Und eine Kombination aus „ohne Lizenz" in einer Disziplin und Leistungsklasse 6 in einer anderen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Das Pferd braucht ebenfalls Papiere
Für LPO-Turniere muss das Pferd als Turnierpferd bei der FN eingetragen sein. Ob das bereits der Fall ist, sehen Sie im Equidenpass. Ist es nicht eingetragen, muss das vor der ersten Nennung beantragt werden – und zwar mit Vorlauf, nicht in der Woche vor dem Turnier. Für WBO-Wettbewerbe ist die Eintragung nicht erforderlich.
Was brauche ich wofür? Die Kurzübersicht
- Nur Freizeitreiten im Verein oder Betrieb: formal nichts. Der Pferdeführerschein Umgang ist trotzdem eine sinnvolle Grundlage.
- Selbstständiges Ausreiten ins Gelände: Pferdeführerschein Reiten – je nach Betrieb Pflicht, ansonsten dringend zu empfehlen.
- Erster Wettbewerb (WBO), z. B. Reiterwettbewerb: weder Abzeichen noch Lizenz nötig.
- Erste Leistungsprüfung Klasse E (LPO): Vereinsmitgliedschaft, Schnupperlizenz, Turnierpferdeeintragung.
- Klasse A: RA 5 / Turniersportabzeichen Klasse A plus Jahresturnierlizenz LK 6.
- Klasse L: RA 4 / Turniersportabzeichen Klasse L plus Jahresturnierlizenz LK 5.
- Klasse M und S: Aufstieg über Turniererfolge oder über RA 3 bis RA 1.
Kosten: Warum niemand eine pauschale Zahl nennen kann
Die FN gibt für Abzeichenlehrgänge bewusst keine Preisliste heraus. Die Kosten legt der ausrichtende Verein oder Betrieb fest und hängen von Ausbilderhonorar, Anlagennutzung, Lehrmaterial und vor allem davon ab, ob ein Schulpferd gestellt wird. Zwischen einem Wochenendlehrgang im eigenen Verein mit eigenem Pferd und einer Lehrgangswoche mit Vollverpflegung und gestelltem Prüfungspferd liegen Welten.
Bei den Lizenzen sind Erstausstellung und Fortschreibung nach Leistungsklasse gestaffelt: Wer höher eingestuft ist, zahlt mehr. Der Einstieg in den unteren Leistungsklassen soll damit bewusst günstig bleiben. Die konkreten Beträge stehen in der jeweils aktuellen Gebührenordnung der FN.
Die häufigsten Irrtümer
- „Ohne Reitabzeichen darf man nicht starten." Falsch, sobald es um WBO-Wettbewerbe geht – und auch die E-Prüfung nach LPO ist mit Schnupperlizenz ohne Abzeichen möglich.
- „Der Pferdeführerschein Reiten hilft mir auf dem Turnier." Tut er nicht. Er ist ein Kompetenznachweis fürs Gelände, keine Turnierqualifikation.
- „Ich habe die Lizenz, also darf ich starten." Entscheidend ist die Leistungsklasse in Ihrer Lizenz im Abgleich mit der Ausschreibung – und zusätzlich die Eintragung des Pferdes.
- „Der Basispass zählt nicht mehr." Er zählt sehr wohl und wird für den Pferdeführerschein Umgang anerkannt.
- „RA 5 gibt es nicht mehr." Es heißt seit 2026 nur anders. Bestehende Urkunden bleiben uneingeschränkt gültig.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Reitpass und Pferdeführerschein Reiten?
Es ist dasselbe Angebot unter neuem Namen. Der Pferdeführerschein Reiten hat den früheren Reitpass mit Inkrafttreten der APO 2020 abgelöst.
Brauche ich ein Reitabzeichen, um an einem Turnier teilzunehmen?
Für Wettbewerbe nach WBO nicht. Für Leistungsprüfungen der Klasse E genügt die Schnupperlizenz ohne Abzeichen. Ab der Klasse A brauchen Sie das RA 5 beziehungsweise Turniersportabzeichen Klasse A, ab Klasse L das RA 4 beziehungsweise Turniersportabzeichen Klasse L.
Welches Reitabzeichen brauche ich für Leistungsklasse 6?
Das RA 5, seit der APO 2026 Turniersportabzeichen Klasse A genannt. Damit dürfen Sie in den Klassen E und A starten.
Ist der Basispass Pferdekunde noch gültig?
Ja. Er wird für den Pferdeführerschein Umgang anerkannt, ebenso wie die Reitabzeichen 6 und 7. Die Anerkennung läuft über den Landespferdesportverband.
Muss ich für den Pferdeführerschein Umgang im Verein sein?
Nein. Die FN nennt eine Vereinsmitgliedschaft ausdrücklich nicht als Voraussetzung. Für Turnierlizenzen ist sie dagegen zwingend.
Ab welchem Alter kann man den Pferdeführerschein Reiten machen?
Ab 10 Jahren, zusätzlich zum vorausgesetzten Pferdeführerschein Umgang und der Fähigkeit, ein Pferd in allen Grundgangarten vorzustellen.
Muss mein Pferd für ein Turnier eingetragen sein?
Für Leistungsprüfungen nach LPO ja, es muss als Turnierpferd bei der FN eingetragen sein. Für Wettbewerbe nach WBO ist das nicht erforderlich.