Turnierbekleidung: Was die LPO wirklich vorschreibt
Wer regelt was: LPO, WBO und Ausrüstungskatalog
Drei Begriffe, die man auseinanderhalten muss:
- LPO (Leistungs-Prüfungs-Ordnung): das Regelwerk für Leistungsprüfungen von Klasse E bis S. Hier stehen die verbindlichen Anzugvorschriften, im Wesentlichen in § 68.
- WBO (Wettbewerbsordnung): der Breitensportbereich mit Wettbewerben statt Leistungsprüfungen. Die Anforderungen sind deutlich niedriger – bei der Fußbekleidung etwa gilt als Minimum knöchelhoch schützendes Schuhwerk mit Absatz.
- Ausrüstungskatalog: eine Ergänzung zur LPO, die das Ganze bebildert und für Dressur, Springen und Vielseitigkeit aufschlüsselt – inklusive Gebisse, Sattel, Beinschutz, Hilfszügel, Sporen, Gerte, Stiefel, Reithelm und Schutzweste. Das ist das Dokument, das du dir tatsächlich herunterladen solltest; die reine LPO-Lektüre ist für Einsteiger zäh.
Wichtig für das Verständnis: Die Verantwortung für die korrekte Ausrüstung liegt beim Teilnehmer, nicht beim Veranstalter. Und viele Bestimmungen gelten ausdrücklich auch auf dem Vorbereitungsplatz, nicht erst im Viereck oder im Parcours.
Der Reithelm: der einzige echte K.-o.-Punkt
Vorgeschrieben ist in allen Disziplinen und allen Leistungsprüfungen ein Reithelm gemäß der europäischen Norm EN 1384 – und zwar auch auf dem Vorbereitungsplatz. Empfohlen wird jeweils die aktuelle Fassung der Norm.
Was das praktisch bedeutet:
- Kein Helm, kein Start. Hier gibt es keine Kulanz und keine Ausnahme nach Klasse oder Wetter.
- Achte auf die Kennzeichnung im Helm. Aktuell ist EN 1384:2023; die Übergangsnorm VG1 01.040 2014-12 ist ebenfalls anerkannt. Helme, die ausschließlich nach der zurückgezogenen alten EN 1384:1996 zertifiziert sind, gehören ohnehin nicht mehr auf den Kopf.
- Der Kinnriemen muss geschlossen sein. Ein offener Riemen ist auf dem Abreiteplatz einer der häufigsten Beanstandungspunkte überhaupt.
- Traditionelle Kopfbedeckungen wie Melone oder Zylinder wurden im Regelwerk über die Jahre immer weiter eingeschränkt. Wenn du damit liebäugelst, prüfe die aktuelle Fassung des Ausrüstungskatalogs für deine konkrete Prüfungsart und Klasse – und rechne damit, dass der Helm die Standardantwort ist.
Schuhwerk: Reitstiefel oder Stiefeletten mit Chaps
Beides ist zulässig, in den Klassen E bis S. Vorgeschrieben sind dunkle Reitstiefel oder dunkle Stiefeletten in Kombination mit gleichfarbigen, eng anliegenden Chaps, sofern die Kombination optisch einteiligen Reitstiefeln entspricht.
Die Details, an denen es scheitert:
- Dunkel heißt dunkel. Schwarz und Dunkelbraun gehen. Cognac, Ambra oder andere helle Töne nicht – und falsche Ausrüstung ist ein Einspruchsgrund bei einer Platzierung. Das ist der Klassiker unter den teuren Fehlkäufen.
- Gleichfarbig. Stiefelette und Chap müssen zusammenpassen, sonst ist die Bedingung „optisch einteilig" nicht erfüllt.
- Material: Leder oder lederähnliche Materialien. Für Chaps war früher ausdrücklich Glattleder gefordert; inzwischen sind lederähnliche Materialien zulässig, solange die Optik stimmt.
- Absatz: ausreichend ausgeprägt, in Anlehnung an die Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 1.
- Reißverschluss ist erlaubt, mit und ohne; Elastikeinsätze und Schnürungen ebenfalls.
- Eine Befestigung am Sattel oder Steigbügel ist nicht zulässig.
Reithose
Für Dressurprüfungen und Springprüfungen der Klassen E bis S gilt: helle Stiefelhose. In der Praxis heißt das Weiß, Beige oder Creme. Vollbesatz oder Kniebesatz ist Geschmackssache und nicht vorgeschrieben.
Jeans, Leggings und dunkle Reithosen sind in Leistungsprüfungen nicht vorgesehen. Im WBO-Bereich sind die Anforderungen offener – aber auch dort ist sauber und ordentlich das Mindeste, was Richter erwarten.
Bei Gelände- und Vielseitigkeitsprüfungen ist die Hose bezüglich Farbe freier geregelt; entscheidend sind dort Stiefelhose und die Sicherheitsausrüstung.
Oberteil: Jackett, Turniershirt und Plastron
In den Klassen E bis S wird ein Jackett getragen, darunter ein Hemd oder hemdähnliches Oberteil mit Krawatte beziehungsweise eine Bluse oder ein blusenähnliches Oberteil, gegebenenfalls mit Plastron. Der aktuelle Ausrüstungskatalog lässt hier mehr Varianten zu als früher, unter anderem ärmellose Oberteile.
Zwei Punkte, die in der Praxis oft Fragen aufwerfen:
- Farbige Jacketts sind grundsätzlich zulässig; im Springen sieht man sie häufiger als in der Dressur. Ein rotes Jackett ist in Springprüfungen traditionell den höheren Klassen vorbehalten – prüfe die Angabe für deine Klasse im Katalog.
- Marscherleichterung: Bei großer Hitze kann die Turnierleitung mit Zustimmung der Richtergruppe erlauben, auf das Jackett zu verzichten. Alle übrigen Anzugvorschriften bleiben davon unberührt. Wichtig: Das wird angesagt, das entscheidest nicht du selbst – und ein herausgezogenes Hemd ist auch bei Marscherleichterung kein guter Auftritt.
Sicherheitsweste: erlaubt überall, Pflicht im Gelände
Das ist der Punkt, an dem viele Einsteiger stolpern, weil er disziplinabhängig ist:
- In allen Leistungsprüfungen sind Schutzwesten, Rückenprotektoren und Airbagwesten erlaubt. Sicherheitsausrüstung ist grundsätzlich zulässig – niemand kann dir vorschreiben, sie abzulegen.
- In Gelände- und Vielseitigkeitsprüfungen ist eine Schutzweste vorgeschrieben, und zwar mit Protektoren auch im vorderen Bereich des Oberkörpers. Empfohlen wird eine Weste gemäß EN 13158, Level 3.
Eine fehlende Sicherheitsweste vor dem Geländeritt ist ein Startverbot, kein Formfehler. Wer Vielseitigkeit plant, kauft die Weste zusammen mit dem Helm und nicht zuletzt.
Handschuhe, Sporen, Gerte
Handschuhe sind in der Dressur üblich und werden von Richtern erwartet, auch wo sie nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind. Weiß in der Dressur, dunkel im Springen – das ist Konvention, keine Vorschrift.
Sporen – hier hat sich zum 1. Januar 2026 etwas Wesentliches geändert:
- Die maximale Sporenlänge wurde in allen Disziplinen auf 4,0 Zentimeter reduziert, vorher 4,5. Gemessen wird ab dem Stiefel, nicht die Halslänge, die im Produktnamen steht. Wer bislang mit einem 4,5-cm-Modell geritten ist, muss nachmessen.
- Rädchensporen mit Zacken sind nicht mehr zulässig. Zulässig sind Rädchen nur noch ohne Zacken, also frei rotierende, bewegliche Scheiben oder Ballräder. Diese Regelung galt vorher nur im Springen und wurde auf die Dressur ausgeweitet.
- Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal oder nach unten geneigt ausgerichtet ist.
- Sporen dürfen bei normaler Anwendung nicht geeignet sein, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen.
Gerte:
- In Dressurprüfungen maximal 120 cm inklusive Schlag.
- In Springprüfungen maximal 75 cm inklusive Schlag.
- In Geländeprüfungen gelten eigene Regelungen; in Teilen ist die Gerte in der Prüfung selbst nicht erlaubt. Das ist eine Stelle, an der du unbedingt in den Katalog für deine Prüfungsart schauen solltest.
- Erlaubt ist jeweils eine Gerte, nicht zwei.
Alle diese Bestimmungen gelten auch auf dem Vorbereitungsplatz.
Die häufigsten Gründe für Beanstandungen
Aus der Praxis auf dem Abreiteplatz, in absteigender Häufigkeit:
- Offener Kinnriemen beim Abreiten.
- Helle Stiefel – Cognac ist die Nummer eins unter den Ausrüstungsfehlern mit Konsequenzen.
- Zu lange oder falsche Sporen, seit der Änderung 2026 deutlich häufiger als früher.
- Fehlende Sicherheitsweste vor dem Geländeritt.
- Zu lange Gerte im Parcours – die Dressurgerte wandert gern versehentlich mit.
- Falsche Zäumung oder falsches Gebiss für die Klasse; das ist zwar keine Bekleidungsfrage, aber der häufigste Grund für Diskussionen überhaupt.
- Zweite Startnummer fehlt. Vorgeschrieben ist eine an jeder Seite.
Praktische Checkliste für den Turniertag
Am Reiter:
- Reithelm mit gültiger Normkennzeichnung, Riemen geschlossen
- helle Stiefelhose
- Turniershirt oder Hemd/Bluse mit Krawatte oder Plastron
- Jackett
- dunkle Reitstiefel oder dunkle Stiefeletten mit gleichfarbigen Chaps
- Handschuhe
- Sicherheitsweste (im Gelände Pflicht, sonst erlaubt)
- Sporen und Gerte nach den Maßen der jeweiligen Disziplin
- Startnummern für beide Seiten
Im Auto, weil es immer jemand vergisst:
- Ersatz-Plastron oder -Krawatte, Ersatzhandschuhe
- Schuhcreme oder Lederpflegetuch
- Sicherheitsnadeln, Haarnetz, Zopfgummis
- eine zweite helle Reithose
Und ein Rat, der mehr wert ist als jede Liste: Zieh das komplette Outfit eine Woche vorher einmal an und reite darin. Ein Jackett sitzt im Sitzen anders als vor dem Spiegel, und ein Chap, der beim Putzen bequem ist, kann nach 20 Minuten Abreiten drücken.
Häufige Fragen zur Turnierbekleidung
Sind Chaps auf dem Turnier erlaubt? Ja. In Leistungsprüfungen der Klassen E bis S sind gleichfarbige, eng anliegende Chaps zulässig, sofern sie zusammen mit Stiefeletten optisch einteiligen Reitstiefeln entsprechen. Stiefel beziehungsweise Chaps müssen dunkel sein.
Welche Farbe müssen Reitstiefel auf dem Turnier haben? Dunkel – üblicherweise Schwarz, dunkles Braun ist ebenfalls zulässig. Helle Farben wie Cognac sind nicht zugelassen und können bei einer Platzierung zum Einspruch führen.
Ist ein Reithelm auf dem Turnier Pflicht? Ja, in allen Disziplinen und allen Leistungsprüfungen, ausdrücklich auch auf dem Vorbereitungsplatz. Vorgeschrieben ist ein Helm gemäß EN 1384; empfohlen wird die jeweils aktuelle Fassung der Norm.
Wie lang darf eine Gerte auf dem Turnier sein? In der Dressur maximal 120 cm inklusive Schlag, im Springen maximal 75 cm inklusive Schlag. Im Gelände gelten abweichende Regelungen.
Wie lang dürfen Sporen sein? Seit der LPO 2026 maximal 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel. Rädchensporen mit Zacken sind nicht mehr zulässig.
Brauche ich für ein WBO-Turnier auch weiße Reithose und Jackett? Nein. Die WBO stellt deutlich geringere Anforderungen; bei den Schuhen gilt als Minimum knöchelhoch schützendes Schuhwerk mit Absatz. Sauber, ordentlich und sicher ist trotzdem die Erwartung. Lies die Ausschreibung – bei WBO-Wettbewerben machen Veranstalter besonders häufig eigene Vorgaben.
Was ist Marscherleichterung? Die Turnierleitung kann mit Zustimmung der Richtergruppe erlauben, auf das Jackett zu verzichten – typischerweise bei großer Hitze. Alle übrigen Anzugvorschriften bleiben bestehen.
Ist eine Sicherheitsweste auf dem Turnier erlaubt? Ja, in allen Leistungsprüfungen, ebenso Rückenprotektoren und Airbagwesten. In Gelände- und Vielseitigkeitsprüfungen ist eine Schutzweste sogar vorgeschrieben.
Wo finde ich die verbindlichen Regeln? In der aktuellen LPO, im LPO-Ausrüstungskatalog der FN und in der Ausschreibung der jeweiligen Prüfung. Der Ausrüstungskatalog ist für Einsteiger das mit Abstand nützlichste der drei Dokumente, weil er bebildert ist und nach Disziplin und Klasse sortiert.